Muss ein Kind Medikamente einnähmen während es im Kindergarten ist, steht die Einrichtung nicht selten vor einem Problem. Die Vergabe von Medikamenten ist nicht gesetzlich geregelt. Die Entscheidung hierfür liegt im Ermessen der Kindergartenleitung. Die Kita kann, muss aber nicht diese Aufgabe übernehmen, sie kann das Kind auch ablehnen. Es gibt auch Regelungen, bei denen das Kitapersonal keine Medikamente geben darf.
Generell gehören kranke Kinder nicht in eine Kita, stundenweise im Kindergarten ist je nach Erkrankung individuell zu entscheiden. Bei chronisch Kranken Kindern die zum Beispiel an Allergien, oder Diabetes leiden, sieht es anders aus. Sollte hier die Vergabe von Medikamente durch die Erzieher verweigert werden, würde der Rechtsanspruch diese Kinder außer kraft gesetzt werden. Mit anderen Worten, sie würden des Besuches eines Kindergartens oder einer Kita beraubt werden und so auch den dadurch entstehenden sozialen Kontakten. Jedoch ist das Ziel von Eltern, Mediziner und natürlich auch der Pädagogen, dass die Kinder so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Die Bemühungen gehen in Richtung: „am täglichen Leben“ teilzunehmen. Darüber hinaus, können öffentliche Schulen und Kindergärten nur dann einem Kind die Aufnahme verweigern, wenn die Fähigkeit zur Ersten Hilfe fehlt. Bei unseren Beispielen Diabetes und Allergien ist das kaum der Fall. Auf der anderen Seite kann von einer Erzieherin nicht verlangt werden, dass sie Blutzucker misst oder Insulin spritzt, auch kann die Erzieherin nicht nur auf dieses eine Kind achten, wenn sie eine Gruppe mit fünfzehn Kindern hat. In der Regel sollen Eltern diese Aufgabe übernehmen, die Medikamentengabe ist keine medizinische Handlung, somit werden die Eltern entsprechend angeleitet, damit sie das richtig machen.
Für medizinische Leistungen, wie Blutzucker messen, oder Insulinspritzen etc. können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Hilfeleistung beantragen, Sie können auch bei Ihrem zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Integrationshilfe stellen. Wenn der Antrag bewilligt ist, kann eine Begleitperson aber auch ein Pflegedienst nach dem Kind schauen, das kann dauerhaft und regelmäßig sein. Dadurch wird diesen Kinder der Besuch eines Regelkindergartens ermöglicht.
Sie sehen, Kinder brauchen genau so viel Hilfe wie Senioren. Daher sucht der Pflegedienst Anna Krolicki stets nach kompetenten Mitarbeitern. Ein Job als Krankenpflegerin – einfach online bewerben.