Pflegebedarf Pflegedienst
Der Pflegebedarf wird heutzutage nach fünf Grundformen gewährleistet. Grundform I: Beaufsichtigung – diese Form dient vorwiegend der Sicherheit bei spezifischen Handlungsabläufen, bei Verrichtungen wie zum Beispiel Rasieren. Eine Beaufsichtigung dieser Tätigkeit ist besonders erforderlich, falls sich der Patient bei der Verrichtung durch eine Klinge oder durch Strom selbst verletzten könnte. Es reicht hier oftmals nicht … Weiterlesen